| EBC |
Sachverständigenbüro
für Bauschäden | Dipl.-Ing. (FH) Christof Eberstadt |
Tel.
09131 / 973 2884
Fax 09131 / 973 2885 Hdy 0171 - 400 2507 eMail ebc-eberstadt@t-online.de | ||
| Luitpoldstr.
46 91052 Erlangen |
Ich habe Wasser im Haus ...
Ihre
Versorgungsleitung ist außerhalb Ihres Gebäudes undicht | |||||
Die
Reparaturkosten eines solchen Schadens erreichen schnell mehrere tausend EURO
Höhe. Mit einem sachgerechten Vorgehen können Sie dazu beitragen, die Höhe auf das Notwendige zu begrenzen. | |||||
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Melden Sie den Fall sofort Ihrem Versorgungsunternehmen, bitten Sie um sofortige Aktion: | - | Man wird zunächst das Leck orten | ||
- | man wird dann den Schieber schließen | ||||
- | man wird entweder eine Notversorgung legen | ||||
- | oder man wird die Leitung freilegen und reparieren | ||||
| Hier ist Vorsicht angesagt! Wenn das Leck in Ihrem Zuständigkeitsbereich liegt, dann sollten Sie zunächst nur eine provisorische Maßnahme zulassen. Das kann zum Beispiel eine Schelle sein, die das Leck auf kürzestem Bereich abdichtet. | |||||
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Melden
Sie Ihren Fall schnellstens Ihrem Versicherer. Halten Sie für das Gespräch den Versicherungsschein bereit. Beschreiben Sie ihm, wo das Leck gelegen ist: |
- | Lage ist (noch) unbekannt | ||
- | Lage außerhalb des Gebäudes | ||||
- | Lage innerhalb der Grundstücksgrenze | ||||
- | Lage zwischen Grundstücksgrenze und Schieber | ||||
| Nur mit solchen Angaben kann der Versicherer eine Aussage darüber treffen, ob er für den Fall eintritt. | |||||
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Fragen Sie, welche Maßnahmen Sie ergreifen dürfen: |
| Sie müssen sich darüber im Klaren sein, dass nicht jede Maßnahme versichert ist, die Sie für richtig halten. Es kommt überaus häufig vor, dass Maßnahmen später nicht bezahlt werden können, weil sie in Ihrem Vertrag nicht vereinbart sind. Ein ganz wichtiger Punkt ist, dass Sie keinesfalls den von Ihnen beauftragten Handwerker als Garant für eine sachgerechte Maßnahme ansehen können! | |||
| Fragen Sie nach einem Gutachter: | Es ist in jedem Fall besser, wenn der versicherte Umfang des Schadens erst definiert wird, bevor Sie weitere Reparaturen vornehmen. | ||||
| Halten Sie Konstakt mit dem Versicherer: | Es ist erforderlich, dass ein Vertrauensverhältnis zum Versicherer durch Gespräche hergestellt wird. Je entgegenkommender Sie sind, desto einfacher wird die Schadenabwicklung sein. | ||||
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Zum Gutachterbesuch: | Je nach Versicherung wird Ihnen entweder ein Schadenregulierer gesandt, der nicht immer ein Baugutachter ist, aber jedenfalls die erforderliche Erfahrung aufweist. Für den Kontakt mit dem Regulierer und mit dem Gutachter empfehle ich Offenheit und Freundlichkeit. Damit können Sie vieles dazu beitragen, dass der Fall zu Ihrer Zufriedenheit abgewickelt wird. Halten Sie für den Besuch Pläne bereit, möglichst in Kopie, das erleichtert die Abwicklung. | |||
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Eigene Beweissicherung: | Es
wird überaus häufig übersehen, welche Beweiskraft Fotos haben.
Ein wichtiger Punkt! Heben Sie immer und auf jeden Fall die beschädigten Teile auf, bis der Fall abgeschlossen ist! | |||
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Holen Sie Angebote ein: | Versicherungen reagieren überaus kritisch, wenn Rechnungen vorgelegt werden, ohne dass vorher über Größenordnungen gesprochen wurde, oder noch gravierender, wenn diese vorher nicht abgesprochene Maßnahmen enthalten. | |||
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Lassen Sie sich im Zweifel Zeit für die Reparaturen: | Natürlich, nicht jede Reparatur kann warten. Das Wichtigste ist aber in solchen Fällen allein, dass die Wasserversorgung wieder hergestellt ist. Alle anderen Maßnahmen sind nicht lebensnotwendig, und mit Geduld und gutem Willen ist es möglich, die Zeit bis zur Klärung aller Randfragen abwarten zu können. | |||