| EBC |
Sachverständigenbüro
für Bauschäden | Dipl.-Ing. (FH) Christof Eberstadt |
Tel.
09131 / 973 2884
Fax 09131 / 973 2885 Hdy 0171 - 400 2507 eMail ebc-eberstadt@t-online.de | ||
| Luitpoldstr.
46 91052 Erlangen |
Ich habe Wasser im Haus ...
Ihre
Abwasserleitung ist undicht | |||||
Reparaturen
an Abwasserleitungen gehören zu den Fällen, die sehr viel Ärger
einbringen können, Die
Reparaturkosten eines solchen Schadens erreichen schnell mehrere tausend EURO
Höhe. | |||||
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Melden
Sie Ihren Fall unmittelbar nach Erkennen des Problems Ihrem Versicherer.
Halten Sie für das Gespräch | - | Wie kamen Sie zu dem Schluss, ein Schaden müsse vorliegen? | ||
- | Liegt das Problem innerhalb oder außerhalb des Gebäudes? | ||||
- | Wurde die Leitung bereits videotechnisch befahren? Haben Sie den Film und das Protokoll? | ||||
- | Welche Randbedingungen sind gegeben? (Betonboden, Fliesen, Terrasse, Wegbefestigung, Entfernungen/Längen u.ä) | ||||
| Nur mit solchen Angaben kann der Versicherer eine Aussage darüber treffen, ob er für den Fall eintritt. | |||||
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Fragen
Sie, welche Maßnahmen Sie |
| Warten Sie ab, bevor vielleicht auf der Suche nach der Schadenursache ein Flurschaden entsteht, der nicht von Ihrem Versicherungsvertrag abgedeckt sein könnte! Sie müssen sich darüber im Klaren sein, dass nicht jede Maßnahme versichert ist, die Sie für richtig halten. Es kommt überaus häufig vor, dass Maßnahmen später nicht bezahlt werden können, weil sie in Ihrem Vertrag nicht vereinbart sind. Ein ganz wichtiger Punkt ist, dass Sie keinesfalls einen von Ihnen befragten oder beauftragten Handwerker als Garant für eine sachgerechte Maßnahme ansehen können! | |||
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Fragen Sie nach einem Gutachter: | Es ist in jedem Fall besser, wenn der versicherte Umfang des Schadens erst definiert wird, bevor Sie weitere Reparaturen vornehmen. | ||||
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Halten Sie Konstakt mit dem Versicherer: | Es ist erforderlich, dass ein Vertrauensverhältnis zum Versicherer durch Gespräche hergestellt wird. Je entgegenkommender Sie sind, desto einfacher wird die Schadenabwicklung sein. | ||||
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Zum Gutachterbesuch: | Je nach Versicherung wird Ihnen entweder ein Schadenregulierer gesandt, der nicht immer ein Baugutachter ist, aber jedenfalls die erforderliche Erfahrung aufweist. Für den Kontakt mit dem Regulierer und mit dem Gutachter empfehle ich Offenheit und Freundlichkeit. Damit können Sie vieles dazu beitragen, dass der Fall zu Ihrer Zufriedenheit abgewickelt wird. Halten Sie für den Besuch Pläne bereit, möglichst in Kopie, das erleichtert die Abwicklung. | |||
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Eigene Beweissicherung: | Es
wird überaus häufig übersehen, welche Beweiskraft Fotos haben.
Ein wichtiger Punkt! Heben Sie immer und auf jeden Fall die beschädigten Teile auf, bis der Fall abgeschlossen ist! | |||
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Holen Sie Angebote ein: | Versicherungen reagieren überaus kritisch, wenn Rechnungen vorgelegt werden, ohne dass vorher über Größenordnungen gesprochen wurde, oder noch gravierender, wenn diese vorher nicht abgesprochene Maßnahmen enthalten. | |||
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Lassen Sie sich im Zweifel Zeit für die Reparaturen: | Natürlich, nicht jede Reparatur kann warten. In der Regel ist es aber so, dass ein Schaden an der Abwasserleitung nicht plötzlich auftritt, und dass eine gewisse Abwartezeit den Schaden nicht verschlimmert. Das Wichtigste für Sie ist zunächst eine Kalkulationssicherheit. Mit Geduld und gutem Willen ist es meistens möglich, die Zeit bis zur Klärung aller Randfragen abwarten zu können. | |||