| EBC |
Sachverständigenbüro
für Bauschäden | Dipl.-Ing. (FH) Christof Eberstadt | |||
| Luitpoldstr.
46 91052 Erlangen |
Ich habe Wasser im Haus ...
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Im
Haus ist eine wasserführende Leitung undicht | |||||
Reparaturen
an wasserführenden Leitungen im Haus (Wasserversorgung, Heizung) gehören
zu den Die
Reparaturkosten eines solchen Schadens erreichen schnell mehrere tausend EURO
Höhe. | |||||
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Melden
Sie Ihren Fall unmittelbar nach Erkennen des Problems Ihrem Versicherer.
Halten Sie für das Gespräch den Versicherungsschein bereit. Beschreiben Sie ihm die Lage der Dinge: |
- | Um welches System handelt es sich (Kaltwasser-/Warmwasserleitung, Heizung)? | ||
- | Wie kamen Sie zu dem Schluss, ein Schaden müsse vorliegen? | ||||
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- | Ist die Lage des Lecks bekannt? | |||
- | Welche Randbedingungen sind gegeben (schwimmender Estrich, Fliesen-, Parkett-, Kunststoffbelag)? | ||||
- | Mit welchem Material/System ist die Leitung hergestellt? Wie alt ist die Leitung? Sehen Sie eine Verursachung beim Hersteller der Leitung (bei neueren Installationen)? | ||||
- | Welche Schäden liegen vor? | ||||
| Nur mit solchen Angaben kann der Versicherer eine Aussage darüber treffen, ob er für den Fall eintritt. | |||||
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Fragen Sie, welche Maßnahmen Sie ergreifen dürfen: |
| Warten Sie ab, bevor vielleicht auf der Suche nach der Schadenursache ein Flurschaden entsteht, der nicht von Ihrem Versicherungsvertrag abgedeckt sein könnte! Sie müssen sich darüber im Klaren sein, dass nicht jede Maßnahme versichert ist, die Sie für richtig halten. Es kommt überaus häufig vor, dass Maßnahmen später nicht bezahlt werden können, weil sie in Ihrem Vertrag nicht vereinbart sind. Ein ganz wichtiger Punkt ist, dass Sie keinesfalls einen von Ihnen befragten oder beauftragten Handwerker als Garant für eine sachgerechte Maßnahme ansehen können! Dass die von ihm vorgeschlagene Maßnahme sinnvoll sein kann, das soll hier natürlich nicht bestritten werden. Die sinnvolle Reparatur ist aber häufig nicht identisch mit dem, was der Versicherer als schadenbedingte Maßnahme ansieht. | |||
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| Fragen Sie nach einem Gutachter: | Es ist in jedem Fall besser, wenn der versicherte Umfang des Schadens erst definiert wird, bevor Sie weitere Reparaturen vornehmen. | ||||
| Halten Sie Konstakt mit dem Versicherer: | Es ist erforderlich, dass ein Vertrauensverhältnis zum Versicherer durch Gespräche hergestellt wird. Je entgegenkommender Sie sind, desto einfacher wird die Schadenabwicklung sein. | ||||
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Zum Gutachterbesuch: | Je nach Versicherung wird Ihnen entweder ein Schadenregulierer gesandt, der nicht immer ein Baugutachter ist, aber jedenfalls die erforderliche Erfahrung aufweist. Für den Kontakt mit dem Regulierer und mit dem Gutachter empfehle ich Offenheit und Freundlichkeit. Damit können Sie vieles dazu beitragen, dass der Fall zu Ihrer Zufriedenheit abgewickelt wird. Halten Sie für den Besuch Pläne bereit, möglichst in Kopie, das erleichtert die Abwicklung. | |||
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Eigene Beweissicherung : | Es
wird überaus häufig übersehen, welche Beweiskraft Fotos haben.
Ein wichtiger Punkt! Heben Sie immer und auf jeden Fall die beschädigten Teile auf, bis der Fall abgeschlossen ist! | |||
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Holen Sie Angebote ein: | Versicherungen reagieren überaus kritisch, wenn Rechnungen vorgelegt werden, ohne dass vorher über Größenordnungen gesprochen wurde, oder noch gravierender, wenn diese vorher nicht abgesprochene Maßnahmen enthalten. | |||
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Lassen Sie sich im Zweifel Zeit für die Reparaturen: | Natürlich, nicht jede Reparatur kann warten. Gerade bei dieser Form eines Schadens ist Zeit der wichtigste Faktor zur Verhütung einer Schadenweiterung. Das Wichtigste ist, den Wasseraustritt zu stoppen, bzw. die Ausbreitung zu verhindern. Wenn es ohne größere Einschränkung möglich ist, dann nehmen Sie den betroffenen Strang außer Betrieb und warten ab. Oder, wenn das eine vorläufige Lösung ist, stellen Sie ein geeignetes Gefäß unter die Tropfstelle. Es gibt auch die Möglichkeit ein zugängliches Leck mit einer Manschette provisorisch zu dichten (sinnvoll dann, wenn der Zustand des Systems vermuten lässt, dass eine lokale Reparatur eigentlich nicht sinnvoll ist). Und wenn das Problem mit einer einfachen Reparatur behoben ist, dann können Sie auch diesen Weg wählen. Für alles andere (Aufbruch von Böden, Wänden, Decken und ähnliches, Erneuerung ganzer Leitungsstränge etc.) gilt mein dringender Rat: Warten Sie ab! Das Wichtigste für Sie ist zunächst eine Kalkulationssicherheit. Mit Geduld und gutem Willen ist es meistens möglich, die Zeit bis zur Klärung aller Randfragen abwarten zu können. Zu einer Belastung kann auf der einen Seite die Schadenminderungspflicht des Versicherten, und auf der anderen Seite der Bearbeitungszeitraum beim Versicherer werden. Hier können Sie eines schon im Vorfeld tun: Rufen Sie einen Bautrockner an (Telefonbuch gelbe Seiten) und bitten Sie um Besichtigung und Angebotsabgabe. Diese Firmen kommen sofort und können Sie über die erforderliche Vorgehensweise in Ihrem speziellen Fall ganz direkt beraten. Der Besuch kostet Sie nichts! Die Trocknung allerdings hat erst einen Sinn, wenn der Wassernachschub gestoppt ist. | |||