| EBC |
Sachverständigenbüro
für Bauschäden | Dipl.-Ing. (FH) Christof Eberstadt | |||
| Luitpoldstr.
46 91052 Erlangen |
Ich habe Wasser im Haus ...
Das
Dach ist undicht | |||||
Die
Möglichkeiten für das Eindringen von Dachwasser in ein Gebäude
sind natürlich geradezu Im Folgenden stelle ich in vereinfachter Form an drei Musterfällen dar, welche Wege in Bezug auf Ersatzansprüche möglich sind. | |||||
1 | Sie
haben an einem Altbau ein neues Dach herstellen lassen und im Innern Ihres Hauses
stellen Sie bei Niederschlag das Eintreten von Regenwasser fest. Es kommt zu Schäden an Decken, Wänden, Böden, vielleicht auch an Hausrat. | ||||
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Beurteilung: |
Es liegt ein Baumangel vor, also eine fehlerbehaftete Leistung des ausführenden Unternehmens. Dies hat zu Mangelfolgeschäden geführt, nämlich u.a. zu Schäden an so genannten "Drittgewerken", und somit an Bestandteilen Ihres Eigentums, deren Herstellung nicht Sache des Verursachers gewesen ist. |
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Vorgehen: |
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Die Mangelbehebung am Dach selbst ist zunächst vom Hersteller der Eindeckung zu fordern, soweit man dort noch gewährleistungspflichtig ist. | |||
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Das in Anspruch genommene Unternehmen schuldet allein die Behebung seiner eigenen mangelhaften Leistung. Wenn dies allein nicht zum Erfolg führt und zusätzliche technische Maßnahmen erforderlich werden, so müssen Sie solche Kosten z.B. dann nachträglich übernehmen, wenn sie vorher nicht absehbar gewesen sind, nicht Bestandteil des Werkvertrags gewesen sind, oder aus fachlicher Sicht nicht geschuldet waren. | |||||
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Für Schäden an so genannten "Drittgewerken", also an Decken, Wänden, Böden sowie an Hausrat liegt der Haftpflichtfall vor. Zur Behebung solcher Schäden ist zwar der Verursacher verpflichtet, dies aber nur im Rahmen der geltenden Gesetzgebung, und er muss die Behebung nicht selber ausführen oder veranlassen. Dazu müssen Sie ihn seine Haftpflichtversicherung einschalten lassen, was dann, je nach Schadenhöhe, zu einem Gutachterbesuch führen kann. | ||||
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Für
den Haftpflichtfall müssen Sie wissen, dass Schäden von der Versicherung
nur zum Zeitwert erstattet werden. Das bedeutet, dass Sie die Differenz zwischen
den aktuellen Wiederherstellungskosten oder Wiederbeschaffungskosten und dem Zeitwert
selber tragen müssen. | ||||
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2 |
Sie haben ein neues Gebäude bezogen und stellen nach einiger Zeit im Innern fest, dass z.B. im Bereich des Übergangs der Dachschräge zum Kniestock der Anstrich und Verputz immer wieder feucht wird und dann wieder abtrocknet. | ||||
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Beurteilung:
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Ein
zunächst schwieriger Fall, denn hier kann es sich um einen Mangel an der
Dacheindeckung handeln, oder um einen Mangel des inneren Dachhautaufbaus. | |||
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Vorgehen: |
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Die Mangelbehebung ist zunächst vom Hersteller des Gebäudes zu fordern, soweit man dort noch gewährleistungspflichtig ist. Erst im zweiten Schritt wird man vielleicht an den Planer herantreten müssen. | |||
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Es
gelten grundsätzlich die Ausführungen unter 1. | |||||
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3 |
Sie
stellen während eines Sturms oder danach fest, dass vom Dach her
Regenwasser eindringt. Es kommt zu Schäden an Decken, Wänden, Böden, vielleicht auch an Hausrat. | ||||
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Feststellung
A, |
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Es haben sich als Folge des Windeinflusses z.B. Ziegel gelöst. Damit ist im Ansatz die Vermutung berechtigt, dass es sich um einen Sturmschaden handeln könnte, und dass dieser Fall versichert sein könnte. | |||
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Vorgehen:
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Fertigen
Sie Fotos, bevor Maßnahmen getroffen werden. Belassen
Sie die heruntergefallenen Dachteile nach Möglichkeit dort, wo sie liegen!
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| Es ist in jedem Fall in Ihrem eigenen Interesse, eine Schadenweiterung zu unterbinden. Im versicherten Fall ist es sogar Ihre Pflicht, und ein Unterlassen kann Ihnen nachteilig angerechnet werden. | |||||
| Melden Sie Ihren Fall schnellstens Ihrem Gebäudeversicherer als "Sturmschaden". Halten Sie für das Gespräch den Versicherungsschein bereit, und beschreiben Sie ihm die Lage. | |||||
| Nur mit Ihren Angaben kann der Versicherer eine Aussage darüber treffen, ob und in welcher Form er für den Fall eintritt. Eingereichte Fotografien erleichtern die Einschätzung, ebenso angeforderte Angebote für die Reparatur. | |||||
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Rechnen Sie damit, dass ein Gutachter vorbeigeschickt wird. Dieser wird dann überprüfen, ob Ihre Angaben nachvollziehbar sind, und er wird die erforderlichen Maßnahmen festlegen. | ||||
| Dazu müssen Sie wissen, dass ein Sturmschaden erst dann versicherungsrechtlich anerkannt wird, wenn Windstärke 8 vorgelegen hat, und wenn sich ein teil der Eindeckung verlagert hat. Das wird in jedem Fall überprüft. | |||||
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Feststellung
B, |
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Es
sind keine Anzeichen zu erkennen, dass sich Bestandteile der Dacheindeckung
gelöst haben. In diesem Fall hat man davon auszugehen, dass es sich
bei dem eingedrungenen Wasser um so genanntes "Treibwasser"
handelt, also Regenwasser, das vom Winddruck unter die Dachhaut gedrückt
wurde. Dem liegt meist ein Baumangel zu Grunde, häufig verbunden
mit mangelhafter Instandhaltung. | |||
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Vorgehen: |
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Eine
Inanspruchnahme Ihrer Gebäudeversicherung wegen Sturmschadens ist
so gut wie aussichtslos, unabhängig davon, welche Windstärke
vorgelegen hat. |
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