EBC Sachverständigenbüro
für Bauschäden
 Dipl.-Ing. (FH) Christof Eberstadt 
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Es hat gebrannt ...

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Kaum ein Schadenereignis ist mit so viel Schrecken, Existenznot und Lebensgefahr verbunden wie
der Brand.

Dies hat man bereits im Mittelalter gewusst, und hat mit aus diesem Grunde den Beruf des
Nachtwächters eingeführt. Seine vornehmste Aufgabe war es, über den Schlaf der Stadtbewohner
zu wachen und damit das Leben seiner Mitbürger zu bewahren.

Das ist auch der Grund, weshalb die Brandversicherung von Gebäuden eine Pflicht ist

Mit einem sachgerechten Vorgehen können Sie dazu beitragen, die Abwicklung auf dem schnellsten
Wege zu bewerkstelligen.

 
           
 
1a

In Ihrem Hause hat es gebrannt:

  Das ist ein Fall für Ihre Gebäudeversicherung  
 
1b

Ihr Hausrat ist verbrannt:

 

Das ist ein Fall für Ihre Hausratversicherung.

 
       

Sie haben keine? Dann haben Sie keine Chance!
Lassen Sie sich von einem erfahrenen Brandgutachter versichern: Sie werden es Ihr
Leben lang bedauern, an der falschen Stelle
gespart zu haben!
Niemand ist davor gefeit, Opfer eines Brandes zu werden.

 
 
1c

Sie haben einen Brand verursacht:

 

Das ist ein Fall für Ihre Haftpflichtversicherung

 
       

Sie haben keine? Dann müssen Sie damit
rechnen, dass gegen Sie Schadenersatz-
ansprüche geltend gemacht werden.
Lassen Sie sich von einem erfahrenen Brandgutachter versichern: Sie werden es Ihr
Leben lang bedauern, an der falschen Stelle
gespart zu haben!

 

All denen, die keine Hausratversicherung haben, diene das nächste Bild zur Warnung.
Nahezu der gesamte Besitz der Betroffenen ist verbrannt oder irreparabel verrußt.

       
   
   
           
   
 
           
   

Ursache? Ein ausgeschalteter(!) Fernseher ist im Beisein der Eigentümer in Flammen aufgegangen, eigene Löschversuche waren erfolglos.

Glauben Sie nicht, dass das ein ungewöhnlicher Fall ist!

 
           
 
2
Melden Sie Ihren Fall schnellstens Ihrem
Versicherer. Halten Sie für das Gespräch
den Versicherungsschein bereit. Beschreiben Sie ihm, was geschehen ist:
-

Wann? Wo? Weshalb?

 
   
-

Geschehen kurz schildern

 
   
-
Stand der Dinge kurz schildern  
   
Mit solchen Angaben kann der Versicherer
eine Aussage darüber treffen, ob er für den Fall eintritt.
 
        Versicherungen verarbeiten derartige Fälle mit höchster Geschwindigkeit. Es reicht nicht, wenn Sie Ihrem Versicherungs-Vermittler den Fall überlassen und meinen, damit sei der weitere Fortgang sicher geregelt. Ich rate dringend, den Kontakt mit der Versicherung selber persönlich aufzunehmen. Nur dann haben Sie die Sicherheit, dass sich etwas bewegt.  
           
   

Fragen Sie, welche Maßnahmen Sie ergreifen dürfen:

 

 

 

Sie müssen sich darüber im Klaren sein, dass nicht jede Maßnahme versichert ist, die Sie für richtig halten. Es kommt überaus häufig vor, dass Maßnahmen später nicht bezahlt werden können, weil sie in Ihrem Vertrag nicht vereinbart sind. Ein ganz wichtiger Punkt ist, dass Sie keinesfalls den
von Ihnen beauftragten Handwerker als Garant für eine sachgerechte Maßnahme ansehen können!

Belassen Sie ALLES so, wie es ist!

Ausnahme: wenn z. B. der Schaden durch Regen vergrößert wird, dann können Sie in eigener Veranlassung für einen entsprechenden Schutz sorgen. Verweisen Sie darauf, dass Sie mit dieser Maßnahme Ihrer Schadenminderungspflicht nachgekommen sind.

 
           
    Fragen Sie nach einem Gutachter:   Brandschäden erreichen immer Größenordnungen, bei denen Sachverständige eingeschaltet werden. Dringen Sie auf dessen Besuch!  
           
    Halten Sie Konstakt mit dem Versicherer:  

Es ist erforderlich, dass ein Vertrauensverhältnis
zum Versicherer durch Gespräche hergestellt wird. Je entgegenkommender Sie sind, desto einfacher wird die Schadenabwicklung sein.

Vermeiden Sie unbedingt eine unsachliche oder eine Ausdrucksweise, die verletzend wirken kann! Sie können davon ausgehen, dass Sie sich damit selber ins Abseits bringen.

 
           
 
3
Zum Gutachterbesuch:  

Je nach Versicherung wird Ihnen entweder ein Schadenregulierer gesandt, der nicht immer ein Baugutachter ist, aber jedenfalls die erforderliche Erfahrung aufweist, oder ein externer Gutachter. Für den Kontakt mit diesen Personen empfehle ich Offenheit und Freundlichkeit. Damit können Sie vieles dazu beitragen, dass der Fall zu Ihrer Zufriedenheit abgewickelt wird.

Halten Sie für den Besuch Pläne des Gebäudes, Grundstückskatasters und Grundbucheintrages bereit, sowie ggfls. Mietverträge, möglichst in Kopie, das beschleunigt die Abwicklung.

 
           
 
4
Eigene Beweissicherung:  

Es wird überaus häufig übersehen, welche Beweiskraft Fotos haben. Ein wichtiger Punkt!

Natürlich werden vom Gutachter sehr viele Fotos gefertigt werden. Er kann aber nicht jedes Detail, dem Sie einen Wert beimessen, ohne Ihre Mithilfe erfassen. Das gilt gerade im Brandfall.

 
           
 
5
Holen Sie Angebote ein:  

Versicherungen reagieren überaus kritisch, wenn Rechnungen vorgelegt werden, ohne dass vorher über Größenordnungen gesprochen wurde, oder noch gravierender, wenn diese vorher nicht abgesprochene Maßnahmen enthalten.

Vorliegende Angebote dienen eindeutig der Beschleunigung der Abwicklung. Der Gutachter wird Sie gerne entgegennehmen!

 
           
 
6
Lassen Sie sich im Zweifel Zeit für die Reparaturen:   Natürlich, nicht jede Reparatur kann warten. Das Wichtigste ist aber in solchen Fällen allein, dass die Brandsanierung in Gang kommt, und dass die Gebäudesubstanz gesichert wird. Alle anderen Maßnahmen sind nicht lebensnotwendig, und mit Geduld und gutem Willen ist es möglich, die Zeit bis zur Klärung aller Randfragen abwarten zu können.  
           
 
7
Dokumentieren Sie Ihren eigenen Aufwand:  

Sie haben, neben dem versicherten Gut, meist auch einen Anspruch auf angemessene Erstattung Ihrer eigenen Leistung oder eigenen Aufwands.

Führen Sie eine Liste nach Datum, Zeitdauer, Art der Tätigkeit, Art einer Beschaffung. Heben Sie die Quittungen auf und reichen Sie dies Ihrem Gutachter ein, wenn der Fall abgeschlossen ist.

Wenn Sie in der Lage sind, eine solche Liste beispielsweise in EXEL zu erstellen, dann tun Sie dies bitte.